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Einzelplatzlizenz

Einzelplatzlizenz

1) Die Einzellizenz oder Einzelplatzlizenz ist eine personenbezogene Lizenz und bezieht sich auf eine Person, die die Software an Rechnern einsetzen kann, zu denen sie selbst Zugang hat. Falls andere Personen zu dem Rechner Zugang haben, hat der Kunde die Pflicht, die Software ordnungsgemäß zu schützen (z.B. durch Entnehmen und Wegsperren der CD, durch ein Lesepasswort oder Ähnliches).

2) Die Einzellizenz ist durch Preis und Bezeichnung gekennzeichnet und dadurch ohne weiteres von einer Raum- oder Institutslizenz zu unterscheiden. Falls Zweifel an der Lizenzform der Software bestehen, ist der Kunde verpflichtet, bei RWK Auskunft einzuholen, um welche Lizenzform es sich handelt. Der gleichzeitige Betrieb der Software an mehr als einem Rechner ist nicht gestattet.

3) Eine Weitergabe an andere Personen, insbesondere andere Lehrkräfte (auch „zur Ansicht“, „zur Information“ etc.) widerspricht § 2 Absatz I, Satz 1 bzw. Satz 7 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte und ist verboten. Hinweis zu § 52 a UrhG: Weder die Einheit noch seine Teile dürfen ohne den Erwerb einer Institutslizenz überspielt, gespeichert und in ein Netzwerk gestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen. Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 69 a ff. UrhG) ergänzende Anwendung.

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Unsere Lernmodule-CD-ROMs laufen unter Win98 (SP2) und sind optimiert für WinXP (SP3), Vista und Win7.

Sie müssen nicht auf Festplatte installiert werden, sondern können direkt von der CD gestartet werden.

Mindestauflösung 800 x 600 Bildpunkte.

Die Kalender liegen im PDF-Format vor und können
mit jedem handels
üblichen Farbdrucker ausgedruckt werden.
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